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Jetzt Freunde werben und Ihre Prämie sichern
Empfehlen Sie Ihren Freunden und Bekannten Abaco Pflegeimmobilien und erhalten für jeden geworbenen Neukunden eine Prämie in Höhe von 500 €.
Voraussetzungen für den Erhalt der Prämie sind:
Voraussetzungen für den Erhalt der Prämie sind:
- Der Kunde hatte noch keinen Kontakt zu Abaco Pflegeimmobilien.
- Der Kunde befindet sich im Großraum Düsseldorf, Kreis Mettmann, Solingen
- Es liegt noch kein Suchauftrag des Kunden vor.
- Es kommt zu einem beurkundeten Kaufvertrag für eine Pflegeimmobilie mit dem Kunden

Für den Erhalt der Prämie ist das Zustandekommen der Vermittlung eines notariellen Kaufvertrags durch Abaco Immobilien Heske mit dem Werbenden innerhalb von 200 Tagen nach der Empfehlung ursächlich. Die Kontaktdaten des Geworbenen müssen identisch mit denen im Kaufvertrag sein. Die Prämie wird fällig sobald der Kaufvertrag geschlossen wurde und ein daraus resultierender Anspruch für Abaco Immobilien Heske entstanden und beglichen ist. Wenn der Käufer von dem Vertrag zurücktritt oder der Vertrag rückabgewickelt wird erlischt der Anspruch auf die Prämie des Werbenden.Ebenso sind Interessenten ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Interessenten abzulehnen.
Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, werden wir den Interessenten kontaktieren.
Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, werden wir den Interessenten kontaktieren.
Bitte informieren Sie den Interessenten im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an. Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Wir können nur Interessenten berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Werber und Geworbener müssen verschiedene, private Personen sein. Eine Werbung von Ehepartnern ist ausgeschlossen. Der Geworbene ist berechtigt selbst Kunden zu werben.
Wir können nur Interessenten berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Werber und Geworbener müssen verschiedene, private Personen sein. Eine Werbung von Ehepartnern ist ausgeschlossen. Der Geworbene ist berechtigt selbst Kunden zu werben.
